Urlaubs- / Krankmeldung

Wichtige Regel zur Urlaubsplanung:

Während der Intensivkurse ist Urlaub grundsätzlich nicht vorgesehen, da in dieser Zeit alle Fahrlehrer benötigt werden.

Wer ausnahmsweise Urlaub in einem Intensivkurs-Zeitraum beantragen möchte, muss dies sehr frühzeitig tun - in der Regel mindestens 4 bis 5 Monate vor Kursbeginn und bevor die Kursplätze ausgebucht sind.

Kurzfristige Urlaubsanträge für Intensivkurs-Zeiträume können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Allgemeiner Hinweis:
Urlaubsanträge ab 3 Tagen bitte grundsätzlich frühzeitig einreichen.