Wichtige Regel zur Urlaubsplanung:
Während der
Intensivkurse ist Urlaub grundsätzlich nicht vorgesehen, da in dieser Zeit alle Fahrlehrer benötigt werden.
Wer ausnahmsweise Urlaub in einem Intensivkurs-Zeitraum beantragen möchte, muss dies
sehr frühzeitig tun - in der Regel
mindestens 4 bis 5 Monate vor Kursbeginn und bevor die Kursplätze ausgebucht sind.
Kurzfristige Urlaubsanträge für Intensivkurs-Zeiträume können in der Regel
nicht berücksichtigt werden.