Corona Regeln

Bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen

Allgemeine Corona-bedingte Beschränkungen/Schutzmaßnahmen in Fahrschulen ab dem 03.04.2022
Sowohl 3G als auch die FFP2-Maske sind ab sofort nicht mehr Pflicht.

TÜV-Prüfungen
Ab 03.04.2022 ist die Voraussetzung zur Teilnahme an theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen das Tragen einer medizinischen Maske.