Führerscheinklassen: Welche Klasse passt zu deinem Ziel?
Ob Auto, Anhänger, Motorrad, LKW, Bus oder Traktor: Hier findest du die wichtigsten Fahrerlaubnisklassen kompakt erklärt – mit Mindestalter, Voraussetzungen, Ausbildung und Prüfung.
Start der Ausbildung
Die Anmeldung und Ausbildung ist in der Regel frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter möglich.
Theorie clever planen
Viele Klassen lassen sich über unsere Unterrichtsblöcke und Kurse gut kombinieren. Die Details findest du auf der Unterrichtsseite.
Antrag nicht vergessen
Der Führerscheinantrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung je nach Behörde unterschiedlich lange dauern kann.
Auto
Klasse B, BF17, B197, B78 sowie Anhänger mit B96 oder BE.
Motorrad
Von AM über A1 und A2 bis zur offenen Klasse A – inklusive Aufstieg und B196.
LKW
C1/C1E für leichtere LKW und C/CE für schwere LKW und Sattelzüge.
Landwirtschaft
Klasse L und T für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Noch unsicher, welche Klasse du brauchst?
Bei Anhängern, LKW-Kombinationen, B196/B197 oder Traktorfragen lohnt sich eine kurze Rücksprache. So wird direkt die richtige Klasse beantragt.
ZweiradMofa, Roller, 125er, A80 und Motorradklassen
| Darfst du fahren | Mofas bzw. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h. Es handelt sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Prüfbescheinigung. |
|---|---|
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Vorbesitz | nicht erforderlich |
| Theorie | 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten |
| Praxis | bei Einzelausbildung mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: nein |
| Zusätzlich ab 17 Jahren | Wenn das 17. Lebensjahr bereits erreicht ist, benötigen wir für den TÜV zusätzlich einen Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Auszug darf nicht älter als 2 Wochen sein. |
| Darfst du fahren | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, je nach Bauart mit begrenztem Hubraum bzw. begrenzter Leistung. |
|---|---|
| Mindestalter | 15 Jahre; bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland. |
| Vorbesitz | nicht erforderlich |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff-Unterrichtseinheiten + 2 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Grundausbildung nach persönlichem Können; keine vorgeschriebenen Sonderfahrten |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 55 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Darfst du fahren | Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW und maximal 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Eingeschlossen | AM |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten; Erweiterung: 6 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Grundausbildung nach Können + 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 70 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Darfst du fahren | Krafträder bis 35 kW, maximal 0,2 kW/kg und nicht von einem Motorrad mit mehr als 70 kW Ausgangsleistung abgeleitet. |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Eingeschlossen | A1 und AM |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten; reguläre Erweiterung: 6 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Direkteinstieg: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; reguläre Erweiterung von A1: 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Nachtfahrt |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 70 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Darfst du fahren | Krafträder der Klasse A2 bis 35 kW. |
|---|---|
| Voraussetzung | mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1; damit in der Regel ab 18 Jahren möglich |
| Theorie | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Praxis | keine Mindestausbildung vorgeschrieben; die Prüfungsreife muss vor der Vorstellung zur Prüfung festgestellt werden |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 60 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Darfst du fahren | Alle Krafträder ohne Leistungsbegrenzung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge. |
|---|---|
| Mindestalter | 24 Jahre beim Direkteinstieg; 21 Jahre für Trikes über 15 kW |
| Eingeschlossen | A2, A1 und AM |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten; reguläre Erweiterung: 6 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Direkteinstieg: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; reguläre Erweiterung: in der Regel 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Nachtfahrt |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 70 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Bedeutung | A80 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80. Sie ist vor allem für 21- bis 23-Jährige interessant, die später ohne weitere Prüfung die offene Klasse A nutzen möchten. |
|---|---|
| Darfst du fahren | Bis zum 24. Geburtstag nur Krafträder der Klasse A2; ab dem 24. Geburtstag Krafträder der offenen Klasse A ohne zusätzliche Aufstiegsprüfung. |
| Mindestalter | 21 Jahre |
| Vorbesitz | kein A2-Vorbesitz erforderlich; eine vorhandene Fahrerlaubnis kann den Theorieumfang reduzieren |
| Theorie | wie Klasse A: Ersterwerb 12 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten; Erweiterung 6 Grundstoff + 4 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A; Sonderfahrten wie bei Klasse A, je nach Vorbesitz |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 70 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Darfst du fahren | Alle Krafträder ohne Leistungsbegrenzung. |
|---|---|
| Voraussetzung | mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2; damit in der Regel ab 20 Jahren möglich |
| Theorie | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Praxis | keine Mindestausbildung vorgeschrieben; die Prüfungsreife muss vor der Vorstellung zur Prüfung festgestellt werden |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 60 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Darfst du fahren | Krafträder der Klasse A1 innerhalb Deutschlands. B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. |
|---|---|
| Voraussetzungen | mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B |
| Theorie | 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten |
| Praxis | mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: nein |
| Wichtig | B196 gilt nicht als A1-Vorbesitz für den späteren Stufenaufstieg auf A2. |
PKW und AnhängerKlasse B, BF17, B197, B96 und BE
| Darfst du fahren | Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit maximal 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg oder schwerere Anhänger, wenn die Kombination maximal 3.500 kg erreicht. |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre; beim Begleiteten Fahren ab 17 bereits mit 17 Jahren |
| Eingeschlossen | AM und L |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff + 2 klassenspezifische Einheiten; Erweiterung: 6 Grundstoff + 2 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Grundausbildung nach persönlichem Können + 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 55 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Bedeutung | Die praktische Prüfung wird auf Automatik abgelegt; die Fahrerlaubnis ist dann auf Automatikfahrzeuge beschränkt. |
|---|---|
| Mindestalter | wie Klasse B: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17 |
| Theorie & Praxis | wie Klasse B |
| Prüfung | Theorieprüfung: wie Klasse B Praxisprüfung: ja, auf Automatikfahrzeug, Prüfungsdauer insgesamt: 55 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Wichtig | Wer später Schaltwagen fahren möchte, sollte prüfen, ob B197 die bessere Lösung ist. |
| Bedeutung | Die praktische Prüfung wird auf Automatik abgelegt. Durch zusätzlichen Schaltanteil darfst du danach auch Schaltwagen der Klasse B fahren. |
|---|---|
| Voraussetzung | mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt mit Fahrlehrer |
| Theorie & Praxis | Grundsätzlich wie Klasse B, ergänzt um die vorgeschriebene Schaltausbildung |
| Prüfung | Theorieprüfung: wie Klasse B Praxisprüfung: ja, auf Automatikfahrzeug, Prüfungsdauer insgesamt: 55 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten) |
| Wichtig | Bei späteren Erweiterungen wie BE, C1, C oder CE kann die Automatikregelung relevant bleiben, wenn keine passende Schaltprüfung bzw. kein Nachweis erfolgt. |
| Darfst du fahren | Kombination aus Klasse-B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3.500 kg und maximal 4.250 kg beträgt. |
|---|---|
| Voraussetzung | Klasse B erforderlich oder paralleler Erwerb mit Klasse B möglich |
| Ausbildung | 150 Minuten Theorie, 210 Minuten praktische Übungen und 60 Minuten Fahren im Realverkehr |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: nein |
| Nachweis | Nach der Schulung erhältst du eine Bescheinigung für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 bei der Führerscheinstelle. |
| Darfst du fahren | Kombination aus Klasse-B-Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg bis maximal 3.500 kg zulässige Gesamtmasse des Anhängers. |
|---|---|
| Voraussetzung | Klasse B erforderlich |
| Theorie | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Praxis | Grundausbildung nach Können + 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 55 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten; inklusive Verbinden oder Trennen) |
LKWC1, C1E, C und CE
| Darfst du fahren | Kraftfahrzeuge über 3.500 kg bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse, nicht zur Personenbeförderung ausgelegt, mit Anhänger bis 750 kg. |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Vorbesitz | Klasse B erforderlich |
| Befristung | 5 Jahre |
| Theorie | bei Erweiterung von B: 6 Grundstoff + 6 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | bei Erweiterung von B: Grundausbildung nach Können + 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 85 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
| Darfst du fahren | Zugfahrzeug C1 mit Anhänger über 750 kg oder Zugfahrzeug B mit Anhänger über 3.500 kg, jeweils bis maximal 12.000 kg Kombination. |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Vorbesitz | Klasse C1 erforderlich |
| Eingeschlossen | BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden ist |
| Theorie | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Praxis | bei Erweiterung von C1: 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt; beim gemeinsamen Erwerb C1/C1E gelten reduzierte Sonderfahrten für Solo/Zug |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 85 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
| Darfst du fahren | Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, nicht zur Personenbeförderung ausgelegt, mit Anhänger bis 750 kg. |
|---|---|
| Mindestalter | 21 Jahre; 18 Jahre in bestimmten Fällen, z. B. mit Grundqualifikation oder passender Berufsausbildung |
| Vorbesitz | Klasse B erforderlich |
| Eingeschlossen | C1 |
| Befristung | 5 Jahre |
| Theorie | bei Erweiterung von B: 6 Grundstoff + 10 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | bei Erweiterung von B: 5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; bei Erweiterung von C1 reduziert |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 85 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
| Darfst du fahren | Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
|---|---|
| Mindestalter | 21 Jahre; 18 Jahre in bestimmten Fällen, z. B. mit Grundqualifikation oder passender Berufsausbildung |
| Vorbesitz | Klasse C erforderlich; gemeinsamer Erwerb C + CE möglich |
| Eingeschlossen | BE, C1E, T sowie D1E/DE, sofern D1/D vorhanden ist |
| Befristung | 5 Jahre |
| Theorie | bei vorhandener Klasse C: 6 Grundstoff + 4 CE-Zusatzstoff; beim gemeinsamen Erwerb C + CE entsprechend kombiniert |
| Praxis | bei Erweiterung von C auf CE: 5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; beim gemeinsamen Erwerb C + CE gelten Solo-/Zug-Anteile |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 85 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
BusD1, D1E, D und DE
| Darfst du fahren | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und höchstens 16 Fahrgastplätzen außer Fahrersitz, Länge maximal 8 m, mit Anhänger bis 750 kg. |
|---|---|
| Mindestalter | grundsätzlich 21 Jahre; in bestimmten Ausnahmen früher möglich |
| Vorbesitz | Klasse B erforderlich |
| Befristung | 5 Jahre |
| Ausbildung | Theorie- und Praxisumfang hängen von Vorbesitz und Besitzdauer ab |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 85 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
| Darfst du fahren | Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg. |
|---|---|
| Mindestalter | grundsätzlich 21 Jahre; in bestimmten Ausnahmen früher möglich |
| Vorbesitz | Klasse D1 erforderlich |
| Eingeschlossen | BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist |
| Theorie | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 80 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
| Darfst du fahren | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer Fahrersitz, mit Anhänger bis 750 kg. |
|---|---|
| Mindestalter | grundsätzlich 24 Jahre; mit Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation oder passender Berufsausbildung gelten Ausnahmen |
| Vorbesitz | Klasse B erforderlich |
| Eingeschlossen | D1 |
| Befristung | 5 Jahre |
| Ausbildung | Theorie- und Praxisumfang hängen von Vorbesitz und Besitzdauer ab |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 85 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
| Darfst du fahren | Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg. |
|---|---|
| Mindestalter | grundsätzlich wie Klasse D |
| Vorbesitz | Klasse D erforderlich |
| Eingeschlossen | BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist |
| Theorie | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Prüfung | Theorieprüfung: nein Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 80 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 50 Minuten) |
Land- und ForstwirtschaftL und T
| Darfst du fahren | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h; Kombinationen mit Anhängern bis 25 km/h; außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge bis 25 km/h. |
|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Vorbesitz | nicht erforderlich |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff + 2 klassenspezifische Einheiten; Erweiterung: 6 Grundstoff + 2 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | keine praktische Ausbildung vorgeschrieben |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: nein |
| Darfst du fahren | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern. |
|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre für bis 40 km/h, 18 Jahre für bis 60 km/h |
| Eingeschlossen | AM und L |
| Theorie | Ersterwerb: 12 Grundstoff + 6 klassenspezifische Einheiten; Erweiterung: 6 Grundstoff + 6 klassenspezifische Einheiten |
| Praxis | Grundausbildung nach persönlichem Können; keine vorgeschriebenen Sonderfahrten |
| Prüfung | Theorieprüfung: ja Praxisprüfung: ja, Prüfungsdauer insgesamt: 70 Minuten (davon reine Fahrzeit mindestens 35 Minuten) |
Gewerbliche Nutzung von LKW oder Bus?
Für gewerblichen Güter- oder Personenverkehr können zusätzlich Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder regelmäßige Weiterbildung erforderlich sein.

