Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen

Zweirad

Prüfbescheinigung für Mofa
max. 25 km/h schnell, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzung:
Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
6x Grundstoff

Praktische Ausbildung:
Bei Einzelausbildung: eine Doppelstunde zu 90 Minuten

Prüfungen:
Theorieprüfung
keine praktische Prüfung
Rollerführerschein
Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h schnell, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzung:
Mindestalter: 15 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: nicht erforderlich
Autobahnfahrten: nicht erforderlich
Nachtfahrten: nicht erforderlich

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 55 Minuten)
Die Klasse A1 ist auch bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff 125er

Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
AM

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 70 Minuten)
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.

Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
A1 und AM

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, S, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 70 Minuten)

Aufstiegsprüfung (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A1)
keine Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 60 Minuten)
Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.

Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
AM, A1 und A2

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz
der Klasse A2 keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 70 Minuten)

Aufstiegsprüfung (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2):
keine Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 60 Minuten)
Voraussetzung:
Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B

Theoretische Ausbildung:
4 Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten)

Praktische Ausbildung:
mind. 5 Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten)

Prüfungen:
keine Theorieprüfung
keine praktische Prüfung

Nach der Ausbildung in der Fahrschule erhält der Fahrschüler eine Teilnahmebescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung kann durch die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen werden.

WICHTIG:
Inhaber der Schlüsselzahl B196 dürfen ihre A1-Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands fahren!

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nicht zur Aufstiegsprüfung in die Klasse A2 nach 2 Jahren Vorbesitz (nur bei Kl. A1 möglich).



PKW - Personenkraftwagen

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3,5 t.

Voraussetzung:
Mindestalter 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Mindestalter 18 Jahre beim Direkterwerb

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
AM und L

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 55 Minuten)
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Voraussetzung:
Mindestalter 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Mindestalter 18 Jahre beim Direkterwerb

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
150 Minuten (2,5 Stunden)

Praktische Ausbildung:
praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std)

Prüfungen:
keine Theorieprüfung
keine praktische Prüfung

Nach der Ausbildung in der Fahrschule erhält der Fahrschüler eine Teilnahmebescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung kann durch die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden.
Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3.500 kg.

Voraussetzung:
Mindestalter 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Mindestalter 18 Jahre beim Direkterwerb

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Prüfungen:
keine Theorieprüfung
praktische Prüfung (mind. 55 Minuten inkl. Verbinden oder Trennen)
siehe Klasse B

Besonderheit:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

- mind. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen)
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen)

ACHTUNG:
Bei Erweiterungen auf Klasse BE, C1, C1E, C, CE beschränkt sich die Fahrerlaubnis auf Automatik (außer es wird eine Schaltprüfung zusätzlich abgelegt)



LKW

Leichte LKW mit über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Die Führerscheinklasse C1 wird oft bei Feuerwehren, Rettungsdiensten oder Kurierdiensten benötigt.

Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von B auf C1:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 85 Minuten)

Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.
Leichtere Lastzüge über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg jedoch max. 12 t zulässiges Gesamtgewicht bei der Fahrzeugkombination.

Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C1 erforderlich

Einschluss der Klasse:
BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)

Theoretische Ausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von C1 auf C1E:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 1 / 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 / 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 0 / 2 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Prüfungen:
keine Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 85 Minuten)
Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahme: 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
C1

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung: bei Erweiterung von B auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C 1 auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 85 Minuten)

Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.
LKW-Führerschein mit Anhänger
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahme: 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C erforderlich

Einschluss der Klasse:
BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von C auf CE:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo / Zug):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 / 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 / 2 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 0 / 3 Nachfahrt á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 85 Minuten)



Bus

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
D1

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von D1:
Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 85 Minuten)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:
Mindestalter: 24Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse D erforderlich

Einschluss der Klasse:
BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist

Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von D auf DE:
Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 80 Min. inkl. Abfahrtskontrolle und Verbinden u. Trennen)



Land- und Forstwirtschaft

Traktor-Führerschein

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse AM oder A1):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Prüfungen:
Theorieprüfung
keine praktische Prüfung
Traktor-Führerschein

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
AM und L

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S):
6 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff


Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: nicht erforderlich
Autobahnfahrten: nicht erforderlich
Nachtfahrten: nicht erforderlich


Prüfungen:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung (mind. 70 Min. inkl. Abfahrtskontrolle und Verbinden u. Trennen)